Die Wiener Allianz für Gesundheitsförderung in Gesundheitseinrichtungen ist eine freiwillige Kooperation zur Weiterentwicklung und Stärkung der Gesundheitsförderung in Wiener Gesundheitseinrichtungen. Sie wurde 2007 auf Initiative der Stadt Wien ins Leben gerufen. Die Allianz ermöglicht einen systematischen Erfahrungs- und Wissensaustausch zur Umsetzung von Gesundheitsförderung zwischen Träger*innen des stationären Gesundheitswesens sowie eine Verbreitung von Good-Practice-Beispielen. Im Zentrum stehen dabei der Schutz und die Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Patient*innen bzw. Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen von Spitälern, Pflege- und Senior*innen-Einrichtungen sowie der regionalen Bevölkerung. Der Einladung der Stadt Wien zur Zusammenarbeit folgten alle großen Wiener Träger*innen von Gesundheitseinrichtungen.
Die Wiener Gesundheitsförderung – WiG fungiert als Koordinationsstelle: Sie organisiert die Tätigkeiten der Wiener Allianz und unterstützt somit die Allianzpartner*innen dabei, Gesundheitsförderung im eigenen Bereich zu implementieren. Das Kompetenzzentrum Gesundheitsförderung und Gesundheitssystem in der Gesundheit Österreich GmbH begleitet die Wiener Allianz wissenschaftlich und organisatorisch.
Die operativen Aktivitäten werden in Gremien der Allianzpartner*innen geplant: einmal jährlich auf strategischer Ebene in einer Steuergruppensitzung und zweimal jährlich in Koordinationssitzungen mit nominierten Ansprechpersonen zur gemeinsamen Vorbereitung und Abstimmung konkreter Vorhaben.
Die Zusammenarbeit der Allianzpartner*innen basiert auf Freiwilligkeit, Interesse an Gesundheitsförderung und gegenseitigem Respekt. In einer Kooperationsvereinbarung, die alle fünf Jahre erneuert wird, sind im Detail Ziele, Arbeitsweisen, Aufgaben der Allianzpartner*innen und der Koordinationsstelle sowie Aufnahme und Austritt von Allianzpartner*innen festgelegt.
Die Kooperationsvereinbarung wurde erstmals 2007 getroffen. Am 31. Mai 2022 wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit zum dritten Mal verlängert (1.4.2022 – 31.3.2027). Eine weitere Periode kann durch eine neue Vereinbarung zwischen den Partner*innen geregelt werden.